Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Nach der Grundordnung der Universität Bonn setzt sich der Senat aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Darüber hinaus gehören dem Senat als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht die Mitglieder des Rektorats, die Dekan*innen der sieben Fakultäten, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitze der beiden Personalräte, die Schwerbehindertenvertretung, die*der Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an. Der Senat wählt aus seiner Mitte ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zum Vorsitz des Senats ohne Stimmrecht. Sein Sitz wird durch das Ersatzmitglied besetzt. Der Vorsitzende des Senats bereitet dessen Sitzungen vor und führt dessen Geschäfte. Für den Verhinderungsfall des Vorsitzes wählt der Senat als dessen Stellvertretung ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Am 28. April 2022 wurde Prof. Muschiol zur Stellvertretenden Vorsitzenden wiedergewählt.