Das Programm zur Veranstaltung sowie Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.
"Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt dem Parlament die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und benennt dafür mögliche Rahmenbedingungen. Der Paragraph 218 soll geändert werden. Über dem Themenkomplex steht die Spannung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Die Veranstaltung geht den Argumenten der Empfehlung nach, untersucht den Ursprung der unterschiedlichen Begründungsmomente sowie weitere geplante Veränderungen des Gesetzes. Eine zentrale Frage wird sein: Welche Konsequenzen hat diese Empfehlung für die Gesellschaft? "
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